Bitte verständigen Sie uns im Krankheitsfall Ihres Kindes aus Sicherheitsgründen bis 7.45 Uhr:
Wir sind verpflichtet, bei Nichterscheinen eines Kindes spätestens um 8.10 Uhr Nachforschungen anzustellen.
Nach Anruf oder mündlicher Information durch Mitschüler ist eine schriftliche Mitteilung innerhalt von 2 Tagen erforderlich.
Kontakt:
Elterninformation zum Thema "Mit Kindern über den Krieg sprechen":
Für Kinder:
Für Erwachsene:
Für Lehrkräfte: